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"Neutraler Vortrag" über die Niedermühle

Christian Höbel (ganz links) erläuterte, wie eine Sache zum Denkmal wird. Rechts oben im Bild die Niedermühle im Jahr 1971. Foto: Menebröcker
 

Von Rainer Menebröcker

Hoebel, bis 2013 technischer Denkmalpfleger beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, erklärte dass von den 3500 bis 4000 Wasserkraftanlagen in Westfalen-Lippe zehn Prozent Denkmäler sind. „Formal gibt es kein Mindestalter für ein Denkmal, so Hoebel und weiter: „Nicht alles, was historisch ist, ist auch ein Denkmal, zum Beispiel Massenware“.

Unter Verweis auf  gesetzliche Bestimmungen betonte der Referent, bei einem Denkmal müsse der Erhalt der Substanz dauerhaft gesichert sein: „Die Denkmalerkenntnis kann nicht von der Nutzung abhängig gemacht werden“. Die Schlussfolgerung „kein Nutzen – kein Denkmal“ gelte nicht. Auch wissenschaftlich komplett durchforschte Objekte dürfe man nicht vergammeln lassen, so Hoebel weiter. Zuständig für den Erhalt sei der Nutzer.

Wasserkraftanlagen seien Teil unserer Wirtschaftsgeschichte,  Teil unseres kulturellen Erbes und unverzichtbarer integraler Bestandteil unserer Kulturlandschaft, erklärte Hoebel weiter in seinem mit zahlreichen Bilder begleiteten Vortrag, der einleitend durch historische Aufnahmen, die Hermann-Josef Pape zusammengestellt hatte, ergänzt wurde. Die Bedeutung der Wasserkraft habe erst mit der Erfindung der Dampfmaschine abgenommen.  Für die geschichtliche Bedeutung und für den Denkmalrang seien nackte Zahlen nur beschränkt aussagefähig, Inventare könnten aber von beachtlichem Interesse sein, wenn sie mit anderen Daten verbunden werden.

Aus folgenden Bausteinen ergibt sich  nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes der Denkmalwert einer Wasserkraftanlage:

Bedeutung für die Geschichte des Menschen;

Bedeutung für die Geschichte von Städten und Siedlungen;

Bedeutung für die Entwicklung der Arbeits- und Siedlungsverhältnisse.

Für die Erhaltung und Nutzung können außerdem künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche und/oder städtebauliche Gründe vorliegen.

„Bei der Betrachtung von Denkmälern geht es nicht nur um die Sachen, die zum Beispiel in Erinnerung an ein Ereignis errichtet wurden, sondern auch um die Sachen, die durch ein Ereignis zum Denkmal wurden, so das historische Rathaus von Münster, wo der Westfälische Frieden geschlossen wurde“, erklärte Hoebel.

Zur Schlossmühle in Burgsteinfurt stellte der Referent fest: „Angesprochen wird dabei die Geschichte des Menschen, sein Geschichtsbewusstsein. Gemeint ist damit zum Beispiel das Zeitdokument der Architekturgeschichte, aber auch unsere Geschichte hin bis zur Ortsgeschichte.“ Bedeutend könne zum Beispiel heißen, dass eine Sache den historischen Entwicklungsprozess einer Stadt oder Siedlung bezeuge.

Darauf, was passieren müsse, damit die Niedermühle kein Denkmal mehr sei, stehe ihm kein Urteil zu, so Hoebel, um abschließend selbst anzumerken: „Wer stellt das Denkmal Mühle in Frage?“